Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tanoshii AG
Nollisweid 85
9050 Appenzell Meistersrüte
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen klären das Rechtsverhältnis zwischen Besuchern (womit Besucherinnen jeweils mitgemeint sind) des Tanoshii Funpark und dessen Betreiber, der Tanoshii AG, Nollisweid 85 in 9050 Appenzell Meistersrüte.
2. Allgemeines zur Benutzung des Tanoshii Funpark
2.1 Für die Nutzung aller Attraktionen gelten die folgenden Regeln, welche im Eingangsbereich des Tanoshii Funpark ausgehängt und jederzeit einsehbar sind. Die Regeln dienen der Sicherheit aller Besucher. Eine Nutzung der Attraktionen darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmungen und unter Einhaltung der folgenden Regeln erfolgen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, können Verletzungen auftreten. Anweisungen der Mitarbeitenden ist dringend Folge zu leisten.
2.2 Preise und Öffnungszeiten sind im Park sowie online unter www.tanoshii.ch einsehbar.
2.3 Zusatzangebote wie beispielsweise Hologate oder verschiedene Spielautomaten müssen zusätzlich bezahlt werden und sind nicht beim Kauf von Sprungzeit inkludiert. Ebenso sind Esswaren und Getränke separat zu bezahlen.
2.4 Eintrittskarten (online oder ausgedruckt) müssen während des gesamten Aufenthalts im Park vorgezeigt werden können.
2.5 Im Besucherbereich des Tanoshii Funpark sind Hunde an der Leine erlaubt. Aufgrund des sehr hohen Lärmpegels empfehlen wir jedoch, keine Tiere mit ins Gebäude mitzunehmen.
2.6 Filmen und Fotografieren ist für private Zwecke gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist eine vorgängige Genehmigung durch den Betreiber notwendig.
3. Aufsichtspflicht
3.1 Das Mindestalter im Tanoshii Funpark beträgt 6 Jahre. Bis zum vollendeten 8. Altersjahr müssen Kinder in Begleitung eines Erwachsenen sein. Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt dabei, unabhängig von der von uns einzuhaltenden Verkehrssicherungspflicht, den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen/Aufsichtspersonen. Ab dem vollendeten 8. Altersjahr ist die selbständige Benützung der Anlagen erlaubt.
3.2 Der Betreiber und seine Mitarbeitenden übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht, auch dann nicht, wenn an einzelnen Attraktionen Aufsichtspersonal anwesend ist.
4. Benutzung der Attraktionen
4.1 Die an den Attraktionen angebrachten Regeln sind einzuhalten. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher. Bei Verstoss gegen die Regelungen ist es dem Betreiber ausdrücklich gestattet, Besucher abzumahnen und im Wiederholungsfall Parkverbot zu erteilen. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
4.2 Die Benützung und der Aufenthalt im Tanoshii Funpark erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher bestätigt, zu wissen, dass … - das Nutzen der Attraktionen mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer Verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, - die im Tanoshii Funpark ausübbaren Sportarten stets ein hohes Mass an Konzentration, Eigenverantwortung und Könnens erfordern, - die in den Anlagen ausübbaren Sportarten bei einem hohen Besucheraufkommen noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen können, - bei unsachgemässer Nutzung der Attraktionen, erhöhte Gefahren entstehen können.
4.3 Auch bei allen Zusatzattraktionen gilt die Aufsichtspflicht siehe Punkt 3. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Tanoshii AG einen Verweis der Anlage vor.
4.4 Die Benutzung der Fluchttüren ist ausserhalb eines Notfalls verboten.
4.5 Es ist strengstens untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Sportbereich zu nehmen.
5. Unfall- und Schadensmeldung
Alle Einrichtungen im Tanoshii Funpark werden sorgfältig gepflegt, regelmässig und vorschriftsmässig gewartet, gereinigt und überwacht. Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, egal welcher Art, müssen unverzüglich nach deren Feststellung dem Betreiber noch vor Ort gemeldet werden. Jeder Schaden wird schriftlich erfasst und dokumentiert. Nach Verlassen des Gebäudes im Anschluss an den Besuch erlischt die Möglichkeit einer Anzeige, die Haftung verbleibt beim Besucher. Nach Verlassen des Betriebsgeländes können Details z.B. zu Themen wie Verursachung, direkte Personen- oder Sachschäden nicht mehr eindeutig geklärt oder zugewiesen werden.
6. Haftung
6.1 Die Tanoshii AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Betreiber bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
6.2 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
6.3 Vorstehende Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch für alle gesetzlichen Vertreter/Rechtspartner er Tanoshii AG.
7. Bekleidung
7.1 Der gesamte Sportbereich darf aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen ausschliesslich mit Sprungsocken betreten werden. Die Verwendung von normalen Socken ist laut Herstellervorgabe und aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Das Tragen bequemer Kleidung wird empfohlen.
7.2 Aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind aussenliegende Reissverschlüsse oder Knöpfe sowie Kleidung mit Bändern und Kordeln. Schmuck ist aus Sicherheitsgründen und Verletzungsgefahr abzulegen.
8. Esswaren und Getränke – Rauchen – Alkohol
8.1 Das Mitbringen von Esswaren und Getränken ist im Tanoshii Funpark leider nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Geburtstagskuchen bei einer gebuchten Geburtstagsparty. Im Sportbereich des Tanoshii Funpark ist das Essen nicht gestattet.
8.2 Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
8.3 Ebenfalls verboten ist offenes Feuer, durch Sicherheitsvorschriften auch Kerzen und Wunderkerzen. Zuwiderhandlungen können einen Alarm des Feuer- und Rauch-Frühwarnsystems auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn dieser kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
8.4 Konfetti jeder Art sind im Tanoshii Funpark verboten. Bei einer Zuwiderhandlung behält sich der Betreiber vor, eine Reinigungsentschädigung von 200 CHF in Rechnung zu stellen.
9. Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen
9.1 Durch die Bezahlung des Eintritts, egal in welcher Form (online/vor Ort/durch Abonnement) besteht keine Garantie für einen Einlass. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist der Betreiber an eine Maximalkapazität an Besuchern gebunden und verpflichtet, diese zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
9.2 Die Mietdauer der Schliessfächer endet spätestens mit dem jeweiligen Geschäftsschluss. Die Schliessfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben und der Inhalt wird entfernt. Fundsachen werden drei Monate im Tanoshii Funpark aufbewahrt. Nach dieser Frist müssen die Fundsachen leider entsorgt werden.
10. Keinen Zutritt haben
10.1 Personen mit Gebäudeverbot.
10.2 Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert oder unter Drogen).
10.3 Personen ohne zulässiges Einlassticket.
10.4 Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
11. Parkplatz
Besuchern steht auf der gegenüberliegenden Strassenseite des Tanoshii Funpark ein Parkplatz zur Verfügung. Dieser wird von einem Drittanbieter verwaltet und ist kostenpflichtig.
12 Buchung
12.1 Die Teilnahme an den angebotenen Geburtstagspaketen oder Eintrittstickets ist an eine Buchung über das Buchungssystem gebunden. Eine Buchung erfolgt über das Buchungsportal auf der Website www.tanoshii.ch oder direkt vor Ort. Bei Online Buchungen wird der Kauf via E-Mail bestätigt. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Absenden“ gibt der Besucher einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Besucher seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB kann der Besucher über seinen Browser ausdrucken und speichern und vor dem Kauf nochmals einsehen. Bei anfallenden Problemen meldet sich der Besucher eigenständig z.B. via Email an info@tanoshii.ch
12.2 Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschliesslich zum Besuch der gebuchten Sprungzeit zum angegebenen Termin.
12.3 Die Tanoshii AG stellt sicher, dass Kundendaten bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.
12.4 Die Tanoshii AG stellt sicher, dass Kundendaten gemäss den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.
13 Zahlung
13.1 Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Tickets/ Geburtstagsparty/Veranstaltung. Es gelten hierbei die auf der Webseite www.tanoshii.ch zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten geltende Steuern.
13.2 Der Besucher hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung der Buchung: Visa/Visa Electron, V PAY, Visa Debit, Mastercard, Maestro, Debit Mastercard, Diners Club/Discover, UnionPay, JCB, Alipay, TWINT und Postcard.
14 Stornierung & Umbuchung
14.1 Die Tanoshii AG behält sich das Recht vor, bereits bestätigte Veranstaltungstermine ohne Angabe von Gründen und ohne zeitliche Einschränkungen stornieren bzw. umbuchen zu können. Ist in diesem Fall bereits eine Zahlung getätigt, kann der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
14.2 Besucher haben die Möglichkeit, gebuchte Sprungzeiten bis 24 Stunden vor Beginn der Sprungzeit kostenfrei über das Buchungstool auf www.tanoshii.ch stornieren. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht möglich, das Eintrittsgeld zurück zu erhalten. Um Veranstaltungen wie Geburtstagspartys oder Firmenevents abzusagen und die Kosten vollumfänglich zurück zu erhalten, gilt eine Frist von 24 Stunden vor dem Beginn des Events. Eine Anpassung der Anzahl Personen ist, falls es die Auslastung des Parks erlaubt, bis eine Stunde vor Beginn des Events möglich. Im Falle von Veranstaltungen erfolgt eine Stornierung oder Anpassung per Mail an info@tanoshii.ch.
14.3 Bei nicht Erscheinen bei einem gebuchten Arrangement behält sich die Tanoshii AG das Recht vor, die vereinbarte Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
14.4 Rabatte/Gutschein- oder Ticketcodes sind, wenn nicht anders ausgewiesen, auch bei Veranstaltungen nicht miteinander kombinierbar.
15 Gutscheine, Tickets und Rabatte
15.1 Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden.
15.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
15.3 Gutscheine sind unbegrenzt gültig und haben kein Ablaufdatum. Einzig im Fall einer Einstellung des Betriebs erlöschen sämtliche mit dem Gutschein verbundenen Ansprüche.
15.4 Erworbene Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung klar bestimmt ist, gelten ausschliesslich für diese bestimmte Leistung und können nicht für andere Waren oder Leistungen genutzt werden.
15.5 Gutscheine können aus logistischen Gründen nur online oder direkt vor Ort erworben werden, ein Postversand erfolgt nicht.
15.6 Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell geltenden Steuern.
16 Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen
16.1 Der Tanoshii Funpark ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter sowie dem Schutz aller Anlagen und Einrichtungen. Nicht öffentliche Räumlichkeiten wie Garderoben, Duschen oder Toiletten sind davon ausgenommen.
16.2 Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Betreiber gestattet.
16.3. Besucher geben ihr Einverständnis dafür, dass in den Anlagen durch den Betreiber oder durch von ihm beauftragten Dritten Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen sie erkennbar sein können, und diese zur Bewerbung des Tanoshii Funpark auf der Website, lnstagram, TikTok sowie auf dem Facebook- Auftritt entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen.
16.4. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Besuchern steht insbesondere die Möglichkeit des Widerrufs durch ein E-Mail an info@tanoshii.ch frei.
17 Jugendschutz
Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten. Nach der teilrevidierten Lebensmittelverordnung (LMV) dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Für Produkte, die unter die Alkoholgesetzgebung fallen, gilt indessen weiterhin das Abgabealter von 18 Jahren.
18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten im Verhältnis zwischen der Tanoshii AG und Kunden ist der Sitz der Tanoshii AG (Nollisweid 85, 9050 Appenzell Meistersrüte). Es gilt aussschliesslich Schweizer Recht.